Entsorgung von Leuchten & Batterien
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Durch den Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir dazu verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Verbraucher sind nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dazu verpflichtet ausgediente Leuchten und Leuchtmittel fachgerecht und ordnungsgemäß zu entsorgen. Demnach dürfen, mit der Ausnahme von Glühlampen und Halogenlampen, folgende Produkte nicht im Hausmüll entsorgt werden:
- LED-Lampen
- Energiesparlampen
- Leuchtstoffröhren / Leuchtstofflampen
- Entladungslampen (z.B. Metalldampflampen)
- Batterien & Akkus
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Altgeräte können bei Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den vom Hersteller oder Vertreiber im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben werden. Im Onlineverzeichnis der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register finden Sie Sammel- und Rücknahmestellen, bei denen Sie ihre Altgeräte fachgerecht entsorgen können. Zum Onlineverzeichnis: www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne mit Rädern, welches sich auf den betreffenden Produkten befindet, weist darauf hin, dass diese nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Bruch von Energiesparlampen – richtiger Umgang
Energiesparlampen enthalten in geringen Mengen Quecksilber sowie recyclingfähige Bestandteile, wie den Leuchtstoff oder die Elektronikbauteile. Daher müssen zerbrochene und nicht-funktionsfähige Energiesparlampen einer Fachgerechten Entsorgung zugeführt werden und dürfen nicht in den Hausmüll oder in den Altglas-Container gelangen.
Beim Bruch einer Energiesparlampe halten Sie bitte folgende Vorsichtsmaßnahmen ein:
- Raum gut durchlüften (min. 30 Min.); währenddessen den Raum verlassen!
- Vermeiden Sie den Hautkontakt mit den Bruchstücken!
- Die Bruchstücke mit einem feuchten Tuch aufsammeln und in einer Plastiktüte verschließen.
- Nicht mit dem Staubsauger aufsaugen!
- Wischen Sie mit einem feuchten Tuch nach.
- Bruchstücke mit dem Schraubsockel bei den Entsorgungsstellen abgeben
Für eine fachgerechte Entsorgung Ihrer zerbrochenen und nicht-funktionsfähigen Energiesparlampen entsorgen Sie diese in den dafür vorgesehenen Sammelstellen, Fachgeschäften oder beim Hersteller.
Entsorgung von Batterien und Akkus
Wir sind dazu verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Verbraucher sind nach dem Batteriegesetz (BattG) gesetzlich dazu verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus ordnungsgemäß zu entsorgen.
Batterien enthalten wertvolle und wiederverwertbare Werkstoffe, wie Zink, Eisen, Aluminium, Lithium und Silber. Zusätzlich können sie Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten. Diese können bei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung der Umwelt und der Gesundheit schaden. Nur durch eine ordnungsgemäße Entsorgung und Lagerung von Batterien können eben genannte Schäden/Auswirkungen vermieden werden.
Rückgabe
Batterien und Akkus können nach Gebrauch an den Verkäufer oder bei den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen unentgeltlich zurückgegeben werden. Altbatterien und Altakkumulatoren dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Dies gilt für alle Batterien sowie Akkus. Bei Altgeräten in denen Batterien oder Akkus fest verbaut sind und somit nicht voneinander getrennt werden können, erfolgt die Rückgabe an eine Sammelstelle für Elektrogeräte.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne mit Rädern weist darauf hin, dass weder Batterien noch Akkus über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Das Zeichen unter der durchgestrichenen Mülltonne zeigt Ihnen an, welche Schwermetalle Ihre Batterie bzw. Ihr Akku enthält und ist ausschlaggebend für die getrennte Entsorgung.
Die nachstehenden Zeichen, welche Sie unter der durchgestrichenen Mülltonne finden, bedeuten folgendes:
Cd= Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg= Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Pb= Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei