Info über die neue EU-Verordnung zur Kennzeichnungspflicht
Leuchten ohne Leuchtmittel haben in der Zukunft kein ERP-Label mehr
Am 5. Dezember 2019 unterzeichnete die Europäische Union eine neue Verordnung. Diese legt neue Anforderungen an die Energiekennzeichnung von Leuchtmitteln fest. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Neu entworfenes Eco-Label mit neuer A-G Bewertung
- Neue Regeln für die Anwendung des Umweltzeichens, insbesondere für den E-Commerce, um die Sichtbarkeit für die Verbraucher zu gewährleisten
- Neue Anforderungen an die Montageanleitung für integrierte LED-Produkte
- Registrierung aller Produkte in der EPREL-Datenbank(ab 01.05.2021).
Mit der neuen Verordnung, die jetzt in Kraft getreten ist, arbeiten wir an den Auswirkungen für unsere Kunden und Produkte. Die Änderungen treten ab dem 1. September 2021 in Kraft, und ab diesem Datum haben wir 18 Monate (bis zum 1. Juni 2023) Zeit, um die Änderungen vollständig umzusetzen. Das bedeutet neue Grafiken, neue Montageanleitungen, neue Verwendung dieser auf unserer Website - und eine neue Anleitung für unsere Kunden, wie sie die Verordnung erfüllen können. Es wird auch neue, strengere Energieeffizienzziele für unsere Glühbirnen und integrierten LED-Leuchten bedeuten, die wir ebenfalls bereits jetzt in unsere Produktentwicklungsplanung aufnehmen.
Änderungen bereits jetzt:
Eine wesentliche Änderung der neuen Verordnung ist, dass Leuchten ohne Leuchtmittel nicht mehr als Teil der Energiekennzeichnungsverordnung gelten. Das macht eigentlich sehr viel Sinn, aber unsere Herausforderung ist, dass dies bereits ab dem 25. Dezember 2019 in Kraft tritt. Und ab diesem Datum muss die Energiekennzeichnung für diese Produkte nicht mehr verwendet werden.
In der Praxis ist es für uns nicht möglich, vom 24. bis zum 25. Dezember 2019 über Nacht die Etiketten aus unserem gesamten Bestand an solchen Leuchten zu entfernen. Die Leitlinien von der Europäischen Union sind noch nicht klar, wie dies zu bewerkstelligen ist, daher haben wir beschlossen, bis dahin Folgendes zu tun: Alle neuen "Leuchten ohne Leuchtmittel", die von unseren Lieferanten ausgeliefert werden, werden ohne Eco-Label geliefert.
Was haben Händler zu beachten?
Wir empfehlen unseren Händlern, die Idee und die Details der neuen Regelung zu beachten. Das würde bedeuten, dass das Eco-Label für Leuchten, die keine Lichtquelle enthalten, von den Displays in den Geschäften und auf der Website/E-Commerce entfernt wird.
Detailliertes Vorgehen für verschiedene Leuchten:
1. Leuchte ohne Lichtquelle*
- Ab 25.12.2019 entfällt die Kennzeichnungspflicht des Energieverbrauchs (die Kennzeichnung ist nicht verboten, sollte jedoch bald möglichst entfallen).
- Betroffen sind alle Leuchten mit E14, E27 Edison-Fassung, aber auch alle anderen Fassungen, wenn kein Leuchtmittel in der Verpackung beigelegt oder montiert ist.
2. Leuchten mit auswechselbarer mitgelieferter Lichtquelle
- Nach jetzigem Stand keine Änderung
- Ab 1.9.2021: das Energielabel muss auf der Hauptseite der Verpackung abgebildet werden oder durch einen Pfeil mit der Energieeffizienz auf die entsprechende Verpackungsseite hinweisen.
Die Kennzeichnung auf den Verpackungen werden nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten ab dem 1.9.2021 überklebt.
- Keine Kennzeichnungspflicht, wenn die Lichtquellen in Ihrer eigenen Verpackung mit allen Angaben beigelegt sind.
- Eine Angabe zur Lichtquelle auf der Verpackung sollte jedoch aus folgenden Gründen erfolgen:
Verkaufsfördernde Information für Kunden; Auslegung der Richtlinie möglicherweise noch nicht endgültig.
3. Leuchten mit montierten Lichtquellen
- Nach jetzigem Stand keine Änderung
- Ab 1.9.2021: das Energielabel muss auf der Hauptseite der Verpackung abgebildet werden oder durch einen Pfeil mit der Energieeffizienz auf die entsprechende Verpackungsseite hinweisen.
Die Kennzeichnung auf den Verpackungen werden nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten ab dem 1.9.2021 überklebt.
Unterschied zwischen Lichtquellen die sich zum Testen ausbauen lassen und fest verbauten, nicht von der leuchte trennbaren Lichtquellen:
- Zum Test ausbaubare Lichtquelle: das Energielabel der einzelnen Lichtquelle ist anzubringen.
- Fest integrierte Lichtquelle: die Leuchte ist gleich Lichtquelle. Das Energielabel der Leuchte (Lichtquelle) ist anzubringen.
4. Ausnahmen die keine Kennzeichnung erfordern
Die Definition „..zum Zwecke der Beleuchtung…“ entfällt. Eine „Dekoleuchte“ muss einen der unten genannten Bedingungen erfüllen:
- Lichtquellen mit Batteriebetrieb (Taschenlampen, Campingleuchten, etc.)
- Alle Solar Gartenleuchten
- Lichtquellen die keine Einstellung auf weises Licht erlauben.
- Lichtquellen <60lm Lichtstrom
- Leuchten als Kunstwerke, wenn weniger als 10 Exemplare gebaut werden.
- Sonderleuchten für Flugzeuge, Bahn, Fahrzeuge, Roboter etc.
Anmerkungen:
Die Vorgaben für Energielabels ändern sich ab 1.9.2021.
Die Berechnung der Effizienzklasse ändert sich ab 1.9.2021.
Die Menge der erforderlichen Daten zu Lichtquellen wird erheblich größer.
Technisches Datenblatt zu Lichtquellen bzw. Leuchten muss vorhanden sein.
Datenblätter, Energielabel und weitere Informationen müssen ab 1.5.2021 an EPREL übermittelt werden.
Datenblätter zu Lichtquellen bzw. Leuchten, Energielabel etc. müssen auf der Homepage verfügbar sein.
*Definition Lichtquelle: Lichtquelle ist das elektrisch betriebene Produkt, welches Licht emittiert, jedoch nicht die einzelne LED oder Chip. Das Modul mit Anschluss welches sich zur Prüfung ausbauen lässt, zählt als Lichtquelle.